Wohnungsbauprämie – seit 2021 mehr Geld vom Staat
Wohnungsbauprämie – Sichern Sie sich Ihren staatlichen Zuschuss fürs Eigenheim
Dank der neuen staatlichen Wohnungsbauprämie ist das Bausparen für noch mehr Menschen interessant.
Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim: Die Wohnungsbauprämie gibt es als Zuschuss für alle Bausparer, die selbst genutzten Wohnraum bauen, kaufen oder renovieren möchten. Seit Januar 2021 gelten ein höherer Fördersatz sowie neue Einkommensgrenzen. Dadurch kommen noch mehr Bausparer in den Genuss der Förderung. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie den Zuschuss erhalten und wie Sie ihn beantragen.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Der Staat fördert den Bau oder Erwerb von privat genutztem Wohneigentum auf mehrere Weisen. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester können Bausparer auch die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Sie unterstützt den Aufbau von Eigenkapital und wird als steuerfreie Prämie ausbezahlt. Das Fördermittel gibt es bereits seit 1952. Gesetzliche Grundlage bildet das Wohnungsbauprämiengesetz.
Verbesserte Bedingungen seit 2021
Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber den Fördersatz von 8,8 Prozent auf 10 Prozent angehoben. Auch die Einkommensgrenzen haben sich zu Beginn 2021 deutlich erhöht. Dadurch können nun noch mehr Bausparer von der Wohnungsbauprämie profitieren.
Bislang durften Alleinstehende im Jahr höchstens 25.600 Euro verdienen, verheiratete oder verpartnerte Sparer bis zu 51.000 Euro. Die jährlich geförderte Sparleistung lag bei maximal 512 Euro für Singles und 1.024 Euro für Ehepaare. Auf diese Summe gewährte der Staat 8,8 Prozent Prämie.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die folgenden Grenzwerte für Alleinstehende:
– Einkommensgrenze: 35.000 Euro
– jährlich geförderte Sparleistung: 700 Euro
– Höhe der Prämie: 10 Prozent
– maximale Prämie: 70 Euro
Auch für Ehepaare haben sich die Voraussetzungen verbessert:
– Einkommensgrenze: 70.000 Euro
– jährlich geförderte Sparleistung: 1.400 Euro
– Höhe der Prämie: 10 Prozent
– maximale Prämie: 140 Euro
Beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um das Nettoeinkommen abzüglich aller Freibeträge. Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher ausfallen.
Beispielrechnung
Ehepaar, zu versteuerndes Einkommen unter 70.000 Euro, 2020 ohne Wop-Berechtigung, Freistellungsauftrag berücksichtigen | |
---|---|
Bausparsumme | 25.000 EUR |
Monatlicher Sparbetrag | 120 EUR |
Spardauer (Sicherung Darlehenszinsen von 1% p.a. im WohnBausparvertrag) | 9 Jahre und 10 Monate |
Summe Einzahlungen | 14.160 EUR |
Guthaben Auszahlung (nach Abzug aller Kosten) | 14.969 EUR |
Zuwachs von | (ca. 1,12% p.a.) 809 EUR |
*Unverbindliches Rechenbeispiel. Unter Berücksichtigung der geltenden Bedingungen für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie. Berechnung ohne Kapitalertragssteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. anfallender Kirchensteuer.
Wofür dürfen Sie die Wohnungsbauprämie verwenden?
Der Gesetzgeber beschränkt, zu welchem Zweck Sie die Wohnungsbauprämie verwenden dürfen. Vorgesehen ist die Förderung ausschließlich für „wohnwirtschaftliche Zwecke“. Dazu gehören der Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie, außerdem der Erwerb von Bauplätzen, Erbbaurechten und Dauerwohnrechten in Pflegeeinrichtungen. Alternativ können Sie die Prämie für die Sanierung oder Renovierung Ihres Wohneigentums aufwenden. Auch der Kauf von Wohnrechten, etwa bei einer Genossenschaft, ist erlaubt. Die Zweckbindung gilt für sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie frei über das Bausparguthaben inklusive Prämie der letzten sieben Sparjahre verfügen.
Für diese Einschränkung gibt es zwei Ausnahmen:
– Haben Sie Ihren Bausparvertrag vor 2009 abgeschlossen und den ersten vollen Regelsparbetrag vor 2009 einbezahlt, greift die Zweckbindung nicht. Sie können das Bausparguthaben inklusive der Prämie flexibel nutzen.
– Haben Sie den Bausparvertrag vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgeschlossen, entfällt die Zweckbindung ebenfalls.
Wer kann die Wohnungsbauprämie beantragen?
Beantragen können Sie die Wohnungsbauprämie, wenn Sie Geld in einen Bausparvertrag einzahlen, in Sparverträge für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums investieren oder Anteile an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften erwerben.
Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen:
– Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
– Ihr ständiger Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden.
– Sie sparen mindestens 50 Euro pro Jahr für Wohneigentum an.
– Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb der Einkommensgrenze.
– Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Ausnahme: Treten Sie die Ansprüche an eine Bank oder Sparkasse ab und diese bestätigt die wohnwirtschaftliche Verwendung, können Sie die Prämie weiterhin beziehen.
Wohnungsbauprämie beantragen: So funktioniert es
Die Wohnungsbauprämie zu beantragen funktioniert ganz einfach. In der Regel stellt Ihnen der Träger, bei dem Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben, zu Beginn jeden Jahres automatisch einen Antrag für das Vorjahr zu. Sie füllen das Antragsformular aus und reichen es bei Ihrem Bausparträger ein. Einige Bausparträger bieten Ihnen auch ein Online-Formular an. Beeilen müssen Sie sich mit dem Antrag nicht. Die Prämie können Sie nämlich bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihrem Antrag stattgegeben. Den Zuschuss erhalten Sie allerdings nicht direkt auf Ihr Girokonto ausbezahlt. Stattdessen wird die Förderung auf dem Bausparkonto vorgemerkt und gesondert auf dem jährlichen Kontoauszug ausgewiesen. Die Auszahlung erfolgt, sobald Sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden.
Mit der Wohnungsbauprämie höhere Rendite auf den Bausparvertrag sichern
Wohneigentum ist nach wie vor ein sicherer Baustein der Altersvorsorge. Allein aus eigenen Mitteln können jedoch nur die wenigsten den Bau oder Erwerb eines Eigenheims zahlen. Mit Zuschüssen wie der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat Bausparer beim Aufbau von Eigenkapital. Das macht das Bausparen auch in Zeiten niedriger Sparzinsen interessant. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es zudem eine höhere Förderung von nun 10 Prozent der förderfähigen Sparleistung. Gleichzeitig sind die Einkommensgrenzen gestiegen. So profitieren auch Bausparer mit höherem Einkommen von der Prämie.
Beispiel: So berechnet sich die Wohnungsbauprämie
Wie viel Ihnen die Wohnungsbauprämie wirklich bringt, lässt sich im Beispiel veranschaulichen.
Beispiel 1: Alleinstehende
Ein alleinstehender Bausparer bezieht jährlich ein zu versteuerndes Einkommen von 28.000 Euro. Jeden Monat zahlt er 60 Euro in einen Bausparvertrag ein, jährlich also 720 Euro. Er beantragt die Wohnungsbauprämie. Da er unter der Einkommensgrenze liegt und auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antrag stattgegeben. Die Prämie in Höhe von 10 Prozent erhält er nun auf die höchstmögliche Sparleistung von 700 Euro im Jahr. Der jährliche Zuschuss entspricht also dem maximalen Fördersatz von 70 Euro.
Beispiel 2: Ehepaar
Ein Ehepaar erzielt im Jahr gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 69.000 Euro. Monatlich zahlen sie 100 Euro in ihren Bausparvertrag ein, im Jahr 1.200 Euro. Da ihr zusammen veranlagtes Einkommen noch unter der Einkommensgrenze liegt, haben auch sie Anspruch auf die staatliche Förderung. Pro Jahr erhalten die Ehepartner 10 Prozent von 1.200 Euro, also 120 Euro zusätzlich zu ihrem Bausparguthaben.
Träumen Sie von den eigenen vier Wänden und wollen sich diesen Wunsch mit einem Bausparvertrag erfüllen? Wir beraten Sie gerne, welche staatlichen Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Möchten Sie mehr zum Bausparen und zur Wohnungsbauprämie wissen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Deutlich höhere Einkommensgrenzen ab 2021
Die nachfolgenden Daten entsprechen ca. folgenden Bruttoarbeitslöhnen
Unter Berücksichtigung der Pausch- und Freibeträge für den Arbeitnehmer und der Voraussetzung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.
Zu versteuerndes Einkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | |
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Ledig | ab 2021 35.000 EUR |
42.900 EUR | 49.800 EUR | 54.700 EUR | 59.400 EUR |
Verheiratet (1 Arbeitnehmer) |
ab 2021 70.000 EUR |
82.000 EUR | 89.800 EUR | 97.700 EUR | 105.500 EUR |
Verheiratet (2 Arbeitnehmer) |
ab 2021 70.000 EUR |
85.800 EUR | 95.100 EUR | 104.400 EUR | 113.600 EUR |
Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn Abzüge (z.B. Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags, zusätzliche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind. Die angegebenen Beträge können sich allerdings auch verringern, wenn Sie noch weitere Einkünfte haben bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze Ost anzuwenden ist. Für nicht rentenpflichtige Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) ergeben sich i.d.R. niedrigere Werte.