Grundzulage – staatlicher Zuschuss zum Bausparen mit Wohn-Riester
Mit dem Eigenheim fürs Alter vorsorgen – die Grundzulage für den riester-geförderten Bausparvertrag macht es möglich.
Möchten Sie im Rentenalter keine Miete mehr zahlen, lohnt sich die Investition ins Eigenheim. Wer riester-berechtigt ist, kann das eigene Zuhause über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag finanzieren. Der Staat bezuschusst dieses Vorhaben unter anderem mit der Grundzulage. Seit 2018 beträgt diese 175 Euro im Jahr. Hier erfahren Sie mehr zur Grundzulage und wer sie in Anspruch nehmen kann.
Was ist die Grundzulage?
Die Grundzulage ist ein Förderinstrument der Riester-Rente. Grundlage bildet das 2008 eingeführte Eigenheimrentengesetz. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung selbst genutztes Wohneigentum und genossenschaftliches Wohnen besser in die staatlich geförderte Altersvorsorge integrieren. Das sogenannte Wohn-Riester wurde als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage eingeführt. Es soll private Bauherren dazu befähigen, ihren Immobilienkredit schneller abzubezahlen und ihnen ermöglichen, im Alter miet- und schuldenfrei zu wohnen.
Wie beim herkömmlichen Bausparen zahlen Sparer monatlich eine feste Summe in den riester-geförderten Bausparvertrag ein. Wird der Vertrag zuteilungsfähig, erhalten sie ein zinsgünstiges Darlehen. Attraktiv ist das Wohn-Riestern aufgrund der hohen staatlichen Zulagen. Der Staat belohnt das Sparen fürs Eigenheim mit einer Grundzulage in Höhe von bis zu 175 Euro pro Jahr. Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Junge Bausparer, die ihre erste Zulage vor der Vollendung des 20. Lebensjahres beantragen, erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Die Grundzulage erhalten Sparer zudem nicht nur während der Ansparphase, der Staat bezuschusst auch die Tilgungsraten.
Unter welchen Bedingungen erhalten Sie die Grundzulage?
Möchten Sie die Grundzulage in Anspruch nehmen, müssen Sie einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen. Um die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro jährlich zu erhalten, zahlen Sie jedes Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Bausparvertrag ein. Mehr als 2.100 Euro im Jahr müssen Sie allerdings nicht ansparen.
Für einige Sparer fällt die jährlich geforderte Sparleistung noch geringer aus. Ehepartner von Riester-Sparern, die kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehen, zahlen lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro in einen zweiten Riester-Bausparvertrag ein und erhalten darauf die vollen Zulagen. Nicht erwerbstätige Erziehende sowie Arbeitslose und Geringverdiener müssen ebenfalls nur den Sockelbetrag leisten.
Weitere Voraussetzungen betreffen die Immobilie, deren Bau oder Erwerb Sie mit dem geförderten Bausparvertrag finanzieren. Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen und als Hauptwohnsitz anmelden. Alternativ können Sie den Bausparvertrag auch nutzen, um Pflichtanteile an einer Wohn-Genossenschaft oder ein Dauerwohnrecht in einem Seniorenheim zu erwerben. Auch den barrierefreien Umbau einer Immobilie dürfen Sie auf diese Weise finanzieren.
Wie wird die Grundzulage besteuert?
Wie für alle Riester-Produkte gilt auch für das Riester-Bausparen die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: So lange Sie arbeiten, können Sie eine Sparleistung von bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzen. Im Rentenalter allerdings fallen für die erhaltenen Förderungen Steuern an. Für die meisten Arbeitnehmer lohnt sich die nachgelagerte Besteuerung, da ihr Steuersatz im Rentenalter geringer ist als während des Berufslebens.
Der Riester-Bausparvertrag mit Grundzulage wird nun für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet. Entsprechend erhalten Sie im Alter keine direkten Leistungen – Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie in den eigenen vier Wänden wohnen und keine Miete zahlen müssen. Damit entfällt jedoch auch eine direkte Grundlage zur Besteuerung. Um den zu besteuernden Betrag zu errechnen, wird daher ein fiktives Wohnförderkonto angelegt. Auf diesem Konto werden das Bausparguthaben und die geförderten Tilgungsbeiträge vermerkt. Auf den Gesamtbetrag fallen pro Jahr zwei Prozent Zinsen an.
Bei Rentenantritt können Sie die anfallenden Steuern auf einmal begleichen. In diesem Fall werden nur 70 Prozent der Fördergelder besteuert. Für Rentner mit geringen Altersbezügen lohnt es sich jedoch in der Regel, bis zum vollendeten 85. Lebensjahr jährlich Steuern auf einen Teil des Betrages zu zahlen.
Wer kann die Grundzulage beantragen?
Die Grundzulage kann jeder in Anspruch nehmen, der für die Riester-Rente berechtigt ist. Dazu gehört jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Wohn-riestern dürfen außerdem:
– Selbstständige, die freiwillige Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten
– Ehepartner eines riester-berechtigten Arbeitnehmers
– Mütter und Väter in Elternzeit
– Auszubildende
– Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
– Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten
Wie beantragen Sie die Grundzulage?
Die Grundzulage beantragen Sie schriftlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dieser Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Möchten Sie sich diesen Schritt sparen, können Sie Ihren Bauspar-Träger bevollmächtigen, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Anschließend erhalten Sie die staatlichen Zulagen jedes Jahr im Mai ausbezahlt. Sie müssen der ZfA nur noch mitteilen, falls sich etwas an Ihren Lebensumständen verändert, beispielsweise wenn Sie heiraten oder Kinder bekommen.
Sichern Sie sich eine höhere Bauspar-Rendite durch die Grundzulage.
Aktuell erhalten Bausparer keine Guthabenverzinsung. Die Grundzulage zum Wohn-Riestern bietet Ihnen eine Möglichkeit, dennoch von hohen Renditen zu profitieren. Alleinstehende und Paare ohne Kinder nutzen die Förderung am besten aus, wenn sie jährlich den maximalen Sparbetrag von 2.100 in den Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlen. Da Familien mit Kindern zusätzlich Kinderzulagen erhalten, müssen sie für die maximale Förderung oft nur den Mindestbetrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens ansparen.
Möchten Sie wissen, wie Sie das Meiste aus der Grundzulage zum riester-geförderten Bausparvertrag herausholen? Wir beraten Sie gerne! Stellen Sie Ihre Fragen direkt über das Kontaktformular und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung! Vor allem Familien mit geringem Einkommen können von den staatlichen Zulagen profitieren.