So profitieren Familien mit Kindern beim Bausparen

Nutzen Sie die Kinderzulage beim Bausparen und ziehen Sie schneller in Ihr Eigenheim.

Gerade Familien mit Kindern träumen oft von den eigenen vier Wänden – ein Eigenheim mit ausreichend Platz, in dem sich jeder frei entfalten kann. Der Staat fördert diesen Wunsch über das sogenannte Wohn-Riestern. Familien sichern sich mit einem riester-geförderten Bausparvertrag bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr.

Was ist die Kinderzulage?

Mit der Kinderzulage fördert der Staat die Riester-Rente. Im Rahmen des Wohn-Riesterns kann sie auch zur Immobilienfinanzierung genutzt werden. Der Staat unterstützt auf diese Weise Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum. Gesetzliche Grundlage bilden das Altersvermögensgesetz von 2002 und das Eigenheimrentengesetz von 2008.

Die Kinderzulage beträgt für leibliche und adoptierte Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, jeweils 185 Euro pro Jahr. Für nach 2008 geborene Kinder gewährt der Staat sogar 300 Euro pro Jahr und Kind. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den geförderten Bausparvertrag einzahlen. Gefördert werden bis zu 2.100 Euro im Jahr.

Welche Bedingungen gelten für den Erhalt der Kinderzulage?

Die Kinderzulage erhalten förderberechtigte Eltern, die einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen. Sie ist an den Bezug des Kindergelds gebunden. Endet der Bezug des Kindergelds, wird auch die Kinderzulage nicht mehr gutgeschrieben. Ausnahmen bestehen unter Umständen, wenn das Kind von einer Behinderung betroffen ist.

Weitere Bedingungen gelten für die Verwendung des riester-geförderten Bausparvertrags. Die angesparte Summe muss für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Sie dürfen die Sparsumme plus Zulagen also für den Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie ausgeben oder für Wohnberechtigungen in Seniorenstiften sowie für Genossenschaftsanteile. Weiterhin ist es erlaubt, mit dem geförderten Bausparvertrag den altersgerechten Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie zu finanzieren. Dafür müssen Sie mindestens die Hälfte der Summe für Maßnahmen verwenden, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Schließlich können Sie ein gefördertes Wohn-Riester-Darlehen auch nutzen, um bestehende Kredite für Ihr Eigenheim umzuschulden.

Wie wird die Kinderzulage besteuert?

Neben Zulagen bietet das Wohn-Riestern auch einen Steuervorteil während der Ansparphase. Die in den Wohn-Riester-Bausparvertrag eingezahlte Summe können Sie bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Dafür tragen Sie bei Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung die Riester-Zahlungen in die „Anlage AV“ im Feld für Sonderausgaben ein. Das Finanzamt führt anschließend eine Günstigerprüfung durch. Ist Ihr Steuervorteil durch den Abzug der Sonderausgaben höher als die staatlich gewährten Zulagen, erhalten Sie die Differenz vom Finanzamt ausbezahlt.

Die Riester-Rente und damit auch riester-geförderte Bausparverträge werden im Rentenalter nachgelagert besteuert. Die Berechnung des zu versteuernden Betrags erfolgt auf Grundlage eines fiktiven Wohnförderkontos, auf dem alle mit dem Wohn-Riester in Verbindung stehenden Beträge vermerkt werden. Pro Jahr kommen zwei Prozent Zinsen hinzu. Bei Rentenantritt haben Sie dann die Wahl, die anfallenden Steuern auf einen Schlag zu begleichen oder bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres jährlich Steuern auf einen Teilbetrag zu zahlen. Bei geringen Altersbezügen ist in der Regel die zweite Variante zu bevorzugen.

Wer kann die Kinderzulage beantragen?

Die Kinderzulage kann jeder beantragen, der zur Riester-Rente berechtigt ist und Kindergeld bezieht. Dazu gehören alle Beschäftigten und Auszubildenden, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, sowie Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte sowie Zeit- und Berufssoldaten sind ebenfalls förderberechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Frührentner und Eltern in Elternzeit.

Für Ehepaare lohnt es sich, zwei Wohn-Riester-Bausparverträge zu besparen, da sie sich so die doppelte Grundzulage sichern. Die Kinderzulage gibt es jedoch pro Kind nur einmal. Bei verheirateten Paaren wird sie automatisch der Mutter zugesprochen, bei gleichgeschlechtlichen Paaren in Ehe- oder Lebensgemeinschaft dem Partner, der das Kindergeld bezieht. Auf Antrag beider Elternteile kann die Kinderzulage jedoch auch dem Konto des jeweils anderen Partners gutgeschrieben werden. Beim Wohn-Riestern lohnt es sich, die Kinderzulage dem Konto des besser verdienenden Partners zuzuordnen, um von möglichst hohen Steuervorteilen zu profitieren.

Sind Eltern geschieden oder leben getrennt, besteht eventuell eine Anspruchskonkurrenz aufs Kindergeld. In diesem Fall gehen Kindergeld und Kinderzulage an den Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt. Zieht das Kind innerhalb eines Beitragsjahres zum anderen Elternteil, wird die Kinderzulage dennoch demjenigen gutgeschrieben, bei dem das Kind zu Anfang des Jahres gelebt hat.

Wie beantragen Sie die Kinderzulage?

Zur Beantragung aller Riester-Zulagen erhalten Sie von Ihrem Bausparträger einen Zulagenantrag. Dort tragen Sie ein, für wie viele Kinder Sie die Kinderzulage beantragen. Den ausgefüllten Zulagenantrag schicken Sie dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Für die Beantragung bleiben Ihnen zwei Jahre Zeit. Möchten Sie die Kinderzulage für das Jahr 2021 beantragen, muss Ihr Antrag also bis zum 31. Dezember 2023 bei der ZfA eingehen.

Der Zulagenantrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. Alternativ können Sie Ihren Bausparträger auch bevollmächtigen, einen Dauerzulagenantrag zu erteilen. Wichtig dabei ist, dass Sie dem Träger alle Veränderungen in Ihrem Leben, etwa die Geburt eines weiteren Kindes, so schnell wie möglich mitteilen.

Mit der Kinderzulage sichern Sie sich höhere Rendite für Ihren Bausparvertrag

Die hohen staatlichen Zulagen machen einen riester-geförderten Bausparvertrag auch in der Zeit niedriger Sparzinsen interessant. Familien mit Kindern profitieren dabei zwar weniger von den Steuervorteilen der Riester-Rente, können sich aber über hohe Kinderzulagen freuen. Ehepaare mit zwei Kindern erhalten so im Jahr bis zu 950 Euro vom Staat geschenkt.

Möchten Sie erfahren, welche weiteren Vorteile Ihnen ein riester-geförderter Bausparvertrag bietet? Oder haben Sie allgemeine Fragen zur Immobilienfinanzierung? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und teilen uns Ihr Anliegen mit. Wir beraten Sie gerne.

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